Allgemeines

Baurecht ist leider häufig mit Baumängelrecht gleichzusetzen, beschäftigt sich also vorwiegend mit Mängeln an Neubauten oder sonstigen Leistungen von Handwerkern. Leider ist das Baurecht an sich wenig geeignet, die Qualität der Bauleistung zu steigern. Es weist nur den Weg bei der späteren Beurteilung von Mängeln und ihren Folgen. Mängel gibt es naturgemäß viele, vermeidbare und unvermeidbare, vermeintliche und eindeutige, berechtigte und erfundene. Selbst was heute dem Stand der Technik entspricht, kann morgen als mangelhaft angesehen werden.

Ein weites Feld, bei dem man sich einem Anwalt anvertrauen sollte, der auch fachlich etwas vom Bau versteht.

Demgegenüber ist Immobilienrecht vorwiegend die Domäne des Notars, dessen Aufgabe es ist, bei Verkauf und Belastung von Grundbesitz die Vermögensinteressen der Auftraggeber zu wahren. Er kennt Gestaltungsmöglichkeiten, um nachbarliche Vereinbarungen über Generationen hinweg rechtssicher zu verankern. Das gilt auch für das Miteinander von Wohnungseigentümern.

Kommt es dennoch zum Streit, hilft der Rechtsanwalt bei der Auseinandersetzung mit Banken, Ämtern, Nachbarn oder dem Verwalter der WEG. Darunter fällt aber auch die Auseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften, Zwangs- und Teilungsversteigerungen einschließlich der Aufteilung des Erlöses.

Ihr Anwalt

Ralf Dieter Lins
Sie erreichen das Sekretariat von Rechtsanwalt Lins unter der Telefonnummer 0531 – 2 64 04 10 oder per E-Mail unter lins@kosswig.com

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Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme zum Thema Baurecht und Immobilienrecht. Nebenstehende Dokumente und Formulare helfen Ihnen dabei. Den Mandanten-Erfassungsbogen samt Vollmacht benötigen wir bei Übernahme eines Mandates in jedem Fall von Ihnen.

Mandantenerfassungsbogen und Vollmacht

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