In diesen Rechtsgebieten geht es darum, dass Ihnen der Staat den Vorwurf macht oder machen könnte, gegen bestimmte Verhaltensnormen verstoßen zu haben und der Verstoß vom Staat bestraft werden kann mit Freiheits- oder Geldstrafe oder mit Geldbuße und sonstige Nebenfolgen einer Straftat drohen, z. B. Einziehung von Gegenständen.
Hier stehen wir für Ihre Verteidigung gegen den Vorwurf zur Verfügung.
Es kann aber auch sein, dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Wir begleiten Sie im Strafverfahren, in dem Sie möglicherweise als Zeuge aussagen sollen und ein Interesse an der Bestrafung des Täters haben.