Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Teilaspekten, so u. a.
– das Straf- und Bußgeldrecht
– Probleme bei Neu- und Gebrauchtwagenkauf
– Werkstatt-Ärger
– Versicherungsfragen
– Unfallregulierungen
Das Verkehrsrecht ist eines der Rechtsgebiete, von dem wirklich jeder betroffen ist, denn wir alle bewegen uns, ob als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Fahrzeugführer im Straßenverkehr und sind dort Gefahren ausgesetzt. Verkehrsunfälle sind an der Tagesordnung und leider nicht immer zu vermeiden. Oft ist nicht klar, wer den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht hat. Wir prüfen für Sie, inwiefern ein Fremdverschulden vorliegt, welche Haftungsquote gegeben ist und machen die Schadensersatzansprüche geltend. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Schadenpositionen zu bedenken, z. B. merkantile Wertminderung, Kostenpauschale, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung. Wussten Sie, dass Anwaltskosten bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall in der Regel unproblematisch von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, weil die Einschaltung eines Rechtsanwalts aufgrund der Komplexität der Ereignisse als erforderlich angesehen wird und sich der Geschädigte auf Augenhöhe mit der Versicherung bewegen soll?
Ein weiterer Teilbereich des Verkehrsrechts ist das Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht. Wurden Sie oder jemand anderes z. B. mit ihrem Fahrzeug geblitzt, so folgt auf einen Anhörungsbogen meist der Bußgeldbescheid mit Verhängung eines Bußgeldes und oft sieht der Bußgeldkatalog sogar noch ein Fahrverbot vor. Dies hat wiederum ggf. Punkte in Flensburg zur Folge. Wir prüfen für Sie die Korrektheit der Messung. War das Messgerät geeicht? Wurde die Bedienungsanleitung von der Polizei beachtet? Gibt es Härtefälle, die ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen? Wir beantragen Akteneinsicht und überprüfen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Vorfahrtsmissachtungen und alle anderen Bußgeldtatbestände, damit Sie nicht zu Unrecht Ihren Führerschein abgeben müssen oder gar die Fahrerlaubnis entzogen wird. Letzteres kann schnell der Fall sein, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Fahrzeug begangen wird. Wird ein Ermittlungsverfahren z. B. wegen Fahrerflucht, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung eingeleitet, erhalten Sie zumeist einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Hier sollte man zunächst Ruhe bewahren und sich nicht vorschnell oder unüberlegt äußern.
Wird die Fahrerlaubnis einmal unumgänglich entzogen, stellen sich weitere Fragen. Wo muss ich den Antrag auf Neuerteilung stellen? Muss zuvor eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (kurz MPU oder Idiotentest) absolviert werden oder kann gegen solch eine Anordnung der MPU vorgegangen werden?
Oft gibt es auch Probleme im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf. Meistens dann, wenn das Fahrzeug kurz nach Übergabe einen Mangel aufweist, mit dem man so nicht gerechnet hat. Wird ein Gebrauchtwagen von einem Verbraucher gekauft, so stellt sich dann fast immer die Frage, ob die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. War dies nicht der Fall, so bestehen Gewährleistungsrechte auch gegenüber einem Verkäufer als Privatperson und man kann zur Nachbesserung auffordern oder gegebenenfalls gleich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
In all diesen Themenbereichen rund um das Verkehrsrecht sind wir Ihre kompetenten Partner. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen!
Was uns wichtig ist
Die Mobilität eines Menschen ist ein Wesentliches, durch Art. 2 Grundgesetz geschütztes Freiheitsrecht. Ist dieses Freiheitsrecht beeinträchtigt, weil der Pkw infolge Unfalls nicht zur Verfügung steht, die Fahrerlaubnis eingezogen wird oder gar ein Personenschaden entstanden ist, ist schnelles Handeln zur Klärung der Rechtslage und Durchsetzung ihrer Ansprüche gefragt.
Mit zwei Fachanwälten für Verkehrsrecht können wir Ihnen grundsätzlich am Tage, an dem ihr Problem entsteht oder kurz danach mit Rat und Tat zur Seite stehen. Schnelligkeit ist uns also wichtig. Kommunikation zwischen Ihnen und uns erfolgt im Bereich des Verkehrsrechts regelmäßig über E-Mail. So sind Sie stets auf dem Laufenden.
Unser Anliegen ist es, Ihre Mobilität zu erhalten oder so schnell wie möglich wieder herzustellen.
Ihr Anwalt
Markus Wulf
Sie erreichen das Sekretariat von Rechtsanwalt Wulf unter der Telefonnummer 05 31 – 2 64 04 – 10 oder ihn unter wulf@kosswig.com
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